Heute hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) sein Schreiben "Ausstellung von Rechnungen nach § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG); Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025" veröffentlicht. Das Schreiben, sowie weitere Informationen finden Sie ab sofort unter: