Neuerungen zur eRechnung seit dem 28. März 2024 –
Das sollten Sie wissen
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Neuerungen zur eRechnung seit dem 28. März 2024 –
Das sollten Sie wissen
Das sollten Sie wissen
Ihre Fragen im Überblick!
Mit dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes am 28. März 2024 hat sich in der Welt der elektronischen Rechnungsstellung (eRechnung) einiges verändert. Für Unternehmen bedeutet das: neue Pflichten, aber auch neue Chancen. Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern und einen schnellen Überblick zu geben, haben wir die häufigsten Fragen und Antworten rund um das Thema eRechnung für Sie zusammengestellt.
Die Einführung der E-Rechnungspflicht erfolgt schrittweise:
- Für den öffentlichen Sektor (B2G) ist die E-Rechnung bereits seit 2020 Pflicht.
- Für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) begann die gesetzliche Pflicht bereits zum 01.01.2025.
- Ab 01.01.2027 gilt die Versandpflicht für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000,00€.
Mit TRAFFIQX® sind Sie bestens vorbereitet: Unsere Plattform unterstützt Sie schon heute bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen – inklusive der kommenden digitalen Meldesysteme (z. B. ViDA) in Deutschland und Europa.
Darüber hinaus profitieren Sie von einer einfachen Integration in Ihre bestehenden Systeme, Skalierbarkeit und der Möglichkeit, E-Rechnungen sowohl zu versenden als auch zu empfangen.
Grundsätzlich sind alle Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen, wenn sie:
- Rechnungen an andere Unternehmen (B2B)
- oder an öffentliche Auftraggeber (B2G) stellen.
Ausnahmen:
- Kleinbetragsrechnungen (unter 250 Euro)
- bestimmte Sonderfälle und Kleinunternehmen
- sowie Rechnungen an Privatkunden (B2C).
Auch bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen können abweichende Regelungen gelten.
Eine E-Rechnung muss:
- in einem anerkannten elektronischen Format (EN16931) erstellt und übertragen werden,
- alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben gemäß §14 UStG müssen im Datensatz enthalten sein (Rechnungsnummer, Steuernummer/USt-IdNr., Leistungsdatum, Netto-/Bruttobeträge, Mehrwertsteuer etc.),
- maschinenlesbar sein – reine Bilddateien oder einfache PDFs genügen nicht.
Manche Geschäftspartner fordern spezifische Formate. TRAFFIQX® bietet maximale Flexibilität und kann nahezu alle Formate verarbeiten und bereitstellen.
Um Ihr Unternehmen optimal auf die E-Rechnung vorzubereiten, empfehlen wir:
- Durchführung eines Soll-/ Ist-Vergleich mit einem TRAFFIQX®-Provider
- Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltungssoftware oder Ihr ERP-System E-Rechnungen konform erstellen und empfangen kann.
- Stimmen Sie sich frühzeitig mit Ihrer IT-Abteilung und Ihrem Steuerberater ab.
- Erwägen Sie die Einführung eines spezialisierten E-Rechnungstools.
- Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden im Umgang mit E-Rechnungen.
Fazit
Wer gut vorbereitet ist, nutzt die Umstellung als Chance für effizientere, rechtssichere Prozesse.
Profitieren Sie von der Erfahrung unserer TRAFFIQX®-Provider – mehr als 200.000 Unternehmen setzen bereits heute auf diese Kompetenz.
Werden Sie noch heute ein Teil des TRAFFIQX®-Netzwerks.
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