Verpflichtende eRechnung beschlossen:
Mit dem Wachstumschancengesetz kommt der elektronische Rechnungsaustausch für B2B in Deutschland
Mit dem heute auch vom Bundesrat verabschiedeten Wachstumschancengesetz (WCG) ist der Weg für die obligatorische eRechnung bei B2B-Geschäften in Deutschland frei. Und das keine Minute zu früh. Denn: Wie im WCG vorgesehen, wird (zumindest) der Empfang von eRechnungen für deutsche Unternehmen bereits in einem dreiviertel Jahr zur Pflicht.
Doch noch einmal von vorne: Nahezu unbeachtet in den hitzigen politischen Diskussionen der letzten Wochen befand sich auch die sehnlichst herbeigesehnte Novellierung des Umsatzsteuergesetzes zur Einführung der verpflichtenden eRechnung im B2B-Bereich in „geiselhaftähnlicher“ Wartestellung, bis das WCG heute endlich im Bundesrat verabschiedet wurde.
Die Tragweite der heutigen Entscheidung könnte dabei kaum größer sein. Denn die Neuerung im Umsatzsteuergesetz dürfte schon bald zu signifikanten Steuermehreinnahmen führen. Expertenschätzungen zufolge könnten durch die Umstellung auf eRechnungen jährliche Mehrerträge in zweistelliger Milliardenhöhe für die Staatskassen generiert werden.
Das liegt daran, dass der elektronische Rechnungsaustausch eine effizientere Kontrolle des Vorsteuerabzugs durch die Finanzverwaltung ermöglicht, wodurch die Umsatzsteuerlücke in Deutschland erheblich eingedämmt werden dürfte.
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