Die eRechnungsverpflichtung ist da!
Die eRechnungsverpflichtung ist da!
Das müssen Unternehmen jetzt wissen - kompakt erklärt.
Die eRechnung kommt - was Unternehmen jetzt wissen müssen
Mit dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes am 28.
März 2024 hat sich in der Welt der elektronischen
Rechnungsstellung
(eRechnung) einiges verändert. Für Unternehmen
bedeutet das: Neue Pflichten, aber auch neue
Chancen.
Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern und einen schnellen
Überblick zu geben, haben wir die häufigsten
Fragen
und Antworten rund um das Thema eRechnung
für Sie zusammengestellt.
Die wichtigsten Fragen zur eRechnung auf einen Blick
Die Einführung der E-Rechnungspflicht erfolgt schrittweise:
- Für den öffentlichen Sektor (B2G) ist die E-Rechnung bereits seit 2020 Pflicht.
- Für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) begann die gesetzliche Pflicht bereits zum 01.01.2025.
- Ab 01.01.2027 gilt die Versandpflicht für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000,00€.
Mit TRAFFIQX® sind Sie bestens vorbereitet:
Unsere Plattform unterstützt Sie schon heute
bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen –
inklusive der kommenden digitalen Meldesysteme (z.
B. ViDA) in Deutschland und Europa.
Darüber
hinaus profitieren Sie von einer einfachen
Integration in Ihre bestehenden Systeme,
Skalierbarkeit und der Möglichkeit,
E-Rechnungen sowohl zu versenden als auch zu
empfangen.
Grundsätzlich sind alle Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen, wenn sie:
- Rechnungen an andere Unternehmen (B2B)
- oder an öffentliche Auftraggeber (B2G) stellen.
Ausnahmen:
- Kleinbetragsrechnungen (unter 250 Euro)
- bestimmte Sonderfälle und Kleinunternehmen
- sowie Rechnungen an Privatkunden (B2C).
Auch bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen können abweichende Regelungen gelten.
Eine E-Rechnung muss:
- in einem anerkannten elektronischen Format (EN16931) erstellt und übertragen werden,
- alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben gemäß §14 UStG müssen im Datensatz enthalten sein (Rechnungsnummer, Steuernummer/USt-IdNr., Leistungsdatum, Netto-/Bruttobeträge, Mehrwertsteuer etc.),
- maschinenlesbar sein – reine Bilddateien oder einfache PDFs genügen nicht.
Manche Geschäftspartner fordern spezifische Formate. TRAFFIQX® bietet maximale Flexibilität und kann nahezu alle Formate verarbeiten und bereitstellen.
Um Ihr Unternehmen optimal auf die E-Rechnung vorzubereiten, empfehlen wir:
- Durchführung eines Soll-/ Ist-Vergleich mit einem TRAFFIQX®-Provider
- Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltungssoftware oder Ihr ERP-System E-Rechnungen konform erstellen und empfangen kann.
- Stimmen Sie sich frühzeitig mit Ihrer IT-Abteilung und Ihrem Steuerberater ab.
- Erwägen Sie die Einführung eines spezialisierten E-Rechnungstools.
- Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden im Umgang mit E-Rechnungen.
Warum E-Mail beim Rechnungsaustausch nicht ausreicht
Damit Ihre Rechnungen auch künftig sicher,
rechtskonform und zuverlässig zugestellt werden,
sollten Sie frühzeitig
damit beginnen, Ihre
Kunden digital anzubinden. Denn: Der Rechnungsaustausch
per E-Mail ist keine sichere Lösung
und
erfüllt die Anforderungen moderner, gesetzeskonformer
Prozesse nicht dauerhaft.
Elektronisch versenden - damit Ihre Rechnungen weiterhin bezahlt werden
Wer gut vorbereitet ist, nutzt die Umstellung als Chance
für effizientere, rechtssichere Abläufe und eine
intelligente
Vernetzung mit Lieferanten und Kunden.
Wir lassen Sie dabei nicht allein: Als TRAFFIQX®
Provider unterstützen wir Sie
aktiv - Schritt
für Schritt auf dem Weg in eine digitale Zukunft.
Mehr als 200.000 Unternehmen setzen bereits heute auf
das
TRAFFIQX® Netzwerk und profitieren von dieser
bewährten Kompetenz.
Jetzt eRechnungen gesetzeskonform versenden
und empfangen - damit Ihre Rechnungen auch weiterhin
zuverlässig bezahlt werden.
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